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HONESTAS Finanzmanagement GmbH
Mittelweg 110 c
20149 Hamburg

Geschäftsführung
HONESTAS Finanzmanagement GmbH wird vertreten durch die Geschäftsführer Carolin Tsalkas und Stefan Kirchner.

Verantwortliche für den Inhalt redaktioneller Beiträge gemäß § 5 TMG
Carolin Tsalkas

Kontakt
Telefon: +49 40 8788968-80
Fax: +49 40 8788968-99
Email: kontakt[at]honestas.de

Registereintrag
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Hamburg
HRB 98514 - Amtsgericht Hamburg

Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 249 084 660

Zuständige Aufsichtsbehörden
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
BaFin-ID: 119984

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Willy-Brandt-Str. 73
20459 Hamburg

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Pflichthinweis gem. Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die Vergütungen der Mitarbeiter und Geschäftsleiter der HONESTAS Finanzmanagement GmbH basieren auf dem durch das "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" (VergAnfG) vom 21. Juli 2010 neu in den § 25 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWG eingefügten Grundsatz, dass zu einem angemessenen Risikomanagement eines Instituts ein ebenso angemessenes, transparentes und auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtetes Vergütungssystem gehört (vgl. § 25 a Abs. 1 KWG). Die HONESTAS Finanzmanagement GmbH ist kein "bedeutendes" Institut im Sinne der InstitutsVergV. Der Begriff Vergütung umfasst hierbei gemäß § 2 Nr. 1 InstitutsVergV sämtliche finanzielle Leistungen und Sachbezüge, gleich welcher Art, sowie Leistungen von Dritten, die ein Geschäftsleiter, oder ein Mitarbeiter im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit bei der Gesellschaft erhält. Nicht als Vergütung gelten finanzielle Leistungen oder Sachbezüge, die von dem Institut kraft einer allgemeinen, ermessensunabhängigen und institutsweiten Regelung gewährt werden und keine Anreizwirkung zur Eingehung von Risiken entfalten, insbesondere Rabatte, betriebliche Versicherungs- und Sozialleistungen sowie bei Mitarbeitern die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur betrieblichen Altersversorgung. Zur Vermeidung einer Abhängigkeit der Mitarbeiter oder der Geschäftsleiter von der variablen Vergütung hat die HONESTAS Finanzmanagement GmbH eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung festgelegt. Die variable Vergütung darf maximal 50% des Festgehalts betragen. Jede vom Institut garantierte variable Vergütung für Mitarbeiter oder Geschäftsleiter ist nach dem beschlossenen Vergütungssystem ausgeschlossen. Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Geschäftsleitern und Mitarbeitern darf nicht die Fähigkeit des Instituts einschränken, eine angemessene Eigenmittelausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen. Durch die Vergütungsstruktur der Mitarbeiter und Geschäftsleiter ergeben sich keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken und gleichzeitig wird das Ziel einer langfristigen positiven Gesamtentwicklung der HONESTAS Finanzmanagement GmbH verfolgt. Demnach stehen die Vergütungen der HONESTAS Finanzmanagement GmbH auch einer angemessenen Eigenkapitalausstattung und deren dauerhafter Aufrechterhaltung nicht entgegen.

Mitwirkungspolitik

Die HONESTAS Finanzmanagement GmbH (nachfolgend Unternehmen) unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben:

• Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

• Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

• Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

• Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

• Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

• Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

• Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Schlichtungsstelle

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, vuv-ombudsstelle.de Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

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